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Aus unserem Netzwerk: TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. “WannaCry”: Weckruf und Warnung

Berlin, 17.05.2017 – Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) sieht die weltweit verteilten Angriffe mit der Schadsoftware “WannaCry” als Weckruf für das gemeinsame Handeln der Verantwortlichen in Unternehmen und Organisationen. Gleichzeitig warnt TeleTrusT vor insgeheimer staatlicher Nutzung von IT-Sicherheitslücken.

 

Bei “WannaCry” handelt es sich offenkundig um Erpressungssoftware, die eine Sicherheitslücke in Microsofts Windows-Betriebssystem ausnutzt. Die US-Geheimdienstbehörde NSA hatte sie für eigene Spähangriffe genutzt und nicht an Microsoft gemeldet. Nun haben Hacker diese Sicherheitslücke, die die NSA schon lange kennt und nutzt, für einen erfolgreichen Angriff gegen kritische Infrastrukturen, wie z.B. in Deutschland die Deutsche Bahn und Krankenhäuser in Großbritannien, verwendet. Microsoft hatte zwar einen Patch zum Schließen der Lücke veröffentlicht, auf vielen Rechnern wurde die Schwachstelle jedoch nicht rechtzeitig bereinigt.

 

Prof. Dr. Norbert Pohlmann, TeleTrusT-Vorsitzender: “Dem Ausnutzen von Sicherheitslücken, für die es noch keinen Schutz gibt (Zero Day Exploits), durch staatliche Institutionen erteilen wir eine Absage. Solange Nachrichtendienste erkannte Schwachstellen nicht den betroffenen Herstellern melden, sondern für Zwecke des Ausspähens nutzen, wird der Weg bereitet für Cyberattacken, die eigentlich verhindert werden können.”

 

Besonders beunruhigend ist, dass viele der aktuell betroffenen Systeme zu Betreibern kritischer Infrastrukturen gehören. Gerade dort sollte das Bewusstsein für IT-Sicherheit geschärft sein und entsprechende Vorkehrungen – wie zum Beispiel eine sinnvolle Separierung – getroffen werden, und zwar nicht erst dann, wenn die Betreiber durch Gesetzgebung dazu gezwungen werden.

 

Dr. Rainer Baumgart, stellvertretender TeleTrusT-Vorsitzender: “Wie viele Weckrufe sind noch erforderlich, damit Unternehmen und Organisationen endlich reagieren und IT-Sicherheit die erforderliche Beachtung schenken? Wieder einmal sind schlecht gewartete, veraltete und ungesicherte, aber dennoch vernetzte Systeme die Ursache für den Erfolg eines großflächigen Angriffs. Das derzeitige IT-Sicherheitsniveau erfüllt die Ansprüche offensichtlich nur ungenügend, obwohl wir insbesondere in Deutschland über vertrauenswürdige IT-Sicherheitstechnologien verfügen.”

 

Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortlichen zusammenarbeiten, um mit Hilfe einer gemeinsamen und klaren Cybersicherheitsstrategie dafür zu sorgen, dass der Digitalisierungsprozess nachhaltig sicher und vertrauenswürdig umgesetzt wird, damit solche Angriffe in Zukunft verhindert werden.

 

Diese essentiellen Forderungen hat ein Gremium aus IT-Sicherheitsexperten bereits in einem “Manifest IT-Sicherheit” ausformuliert. Die aktuelle, schwere Cyberattacke sollte als Initialzündung dienen, um nun Taten folgen zu lassen. Das Manifest ist als Download unter https://www.teletrust.de/it-sicherheitsstrategie/manifest-it-sicherheit/ abrufbar.

PowerFolder 11.3 jetzt verfügbar

Jetzt auf die neueste PowerFolder Version upgraden

Seit heute ist das dritte Service Pack für PowerFolder Version 11 öffentlich verfügbar

Wie immer verbessert auch dieser Service Pack die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Performance ihrer PowerFolder Installation, verzichte jedoch darauf viele neue Funktionen einzuführen. Unter der Haube hat sich jedoch bei diesem Service Pack einiges getan so wurden die Fundamente für neue Funktionen wie die Anbindung an OpenCloudMesh und unsere verbesserte Verschlüsselung gelegt  .

Damit Ihr PowerFolder System auch in Zukunft wie gewohnt sicher und zuverlässig läuft, möchten wir Sie bitten bald möglichst auf diese Version zu wechseln.

Einige der Verbesserungen in der Version 11.3:

  • Externe WebDAV Pfade lassen ich jetzt als Speicher für den Server verwenden
  • Datenmiragtion auf dem Server kann bei laufendem Dienst durchgeführt werden
  • Folder können jetzt als Netzlaufwerk auch mit Shibboleth eingebunden und verwendet werden
  • Einführung von  Webhooks für Datei-Operationen und Zugriffe (beta)
  • Reduzierte CPU Belastung
  • Verbesserte Unterstützung für Mandaten-Fähigkeit und Reseller
  • Datei Versioning während der Online Dokumenten Bearbeitung
  • Die Mobile App unterstütz jetzt auch Uploads von mehreren Videos gleichzeitig
  • Verbesserte API
  • Verbesserte WebDAV Unterstützung

Diese Version enthält unter anderem diese Bugfixes:

  • Mobile App unterstützt jetzt Android 7
  • Reparatur einer XSS Lücke
  • Bugfixes für die unverschlüsselte Speicherung  von Folder
  • KERBEROS SSO funktioniert wieder auf hoch-verfügbaren Systemen
  • Namensänderung von Foldern über das Web-Portal funktioniert wieder

PowerFolder 11.3 now available for download

Upgrade now to the newest PowerFolder Version

Today we made the third Service Pack for PowerFolder Version 11 publicly available. As always the new Service Pack improves security, performance and stability, but does not contain major features. Beyond that this Service Pack also lays the foundation for many great things to come in the next major version, for example extended connectivity to many other services (OpenCloudMesh) and advanced encryption .

To ensure that your PowerFolder installation remains as reliable and secure as you are used to, please make sure that you update your servers and clients as soon as possible.

Among the improvements in 11.3 are:

  • Mount external WebDAV shares as server storage path
  • Zero downtime data-migration of servers
  • Mounting folders as drives now works with Shibboleth
  • Introduction of webhooks for file operations and access (beta)
  • Reduced CPU load
  • Improved multi-tenant and reseller support
  • File versioning during document editing
  • Multiple video upload from the mobile app
  • Improved API
  • Improved WebDAV support

Also with this release we have fixed several bugs, among those:

  • Mobile app now correctly supports Android 7
  • Fixed bug on XSS security
  • Fixed folder encryption storage path under windows
  • KERBEROS SSO for clustered scenarios now working again
  • Renaming of folders is working again

PowerFolder Enterprise File Sync und Share jetzt mit günstigerem Einstiegspreis

Die Düsseldorfer dal33t GmbH bietet ihre File Sync&Share-Lösung PowerFolder jetzt auch kostengünstig für kleinere Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern an.

Düsseldorf, 12.04.2017 – Die Düsseldorfer dal33t GmbH, Entwickler der bewährten File Sync&Share-Lösung PowerFolder, rundet ihre Enterprise-Produktpalette nach unten ab. „Enterprise 50“ bietet kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern zum kostengünstigen Einstiegspreis von 1.000 Euro pro Jahr (bei jährlicher Zahlweise) alle Vorzüge von PowerFolder als On-Premise/In-House Sync&Share-Lösung. Dazu gehören zum Beispiel die unbegrenzte Anzahl von Geräten pro Nutzer, die kostenlose Nutzung der PowerFolder App für Android und iOS mit firmeneigenem Server, Email-, Telefon- und Remote-Support sowie die uneingeschränkte Mandantenfähigkeit innerhalb eines Dienstes. Bei einem längeren Abrechungszeitraum (angeboten werden auch drei bzw. fünf Jahre) wird der Preis entsprechend noch günstiger. Das bisherige Einstiegspaket „Enterprise 100“ für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern bleibt weiter bestehen.

 

 

 

PowerFolder „On-Premise Business“ fällt weg

Das Produkt “PowerFolder On-Premise Business” läuft dagegen  – wie schon in der Vergangenheit mehrfach angekündigt – zum Juli 2017 aus. Der Support wird eingestellt. Kunden, die dieses Paket noch nutzen, bekommen ein Migrationsangebot auf ein anderes PowerFolder-Produkt.

Scheduled maintenance on our public cloud

In the time between 19.00 CET  and 19.00 CET dureing the night from 20.04.2017 to 21.04.2017. We perform hardware testing and hardware extension on parts of our public cloud. In this time it is possible that some user will be temporarily not able to access their data. We ask for your understanding and patience. Users of Private Cloud installations will be not affected.

PowerFolder Cloud Wartungsarbeiten

In der Zeit von 19 Uhr des 20.04.2017  bis um 19 Uhr des 21.04.2017 findet eine routinemäßiger Hardware Test und eine geplante Hardware Erweiterung  auf einem Teil unserer Cloud statt. Dabei kann es temporär dazu kommen das einzelne Benutzerkonten nicht auf Ihre Daten zugreifen können. Wir bitten um Verständnis. Nutzer von Privaten Cloud Installationen sind davon nicht betroffen.

PowerFolder sucht neue Mitarbeiter

Aktuelle Stellenausschreibungen

Software-Entwickler/in (m/w)

Datum: 07.04.2017

Über die dal33t GmbH / PowerFolder

Die dal33t GmbH mit Sitz in Düsseldorf entwickelt und vertreibt unter der Marke PowerFolder seit 2007 Sync+Share-Lösungen für Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Das mittelständische Unternehmen betreut weltweit tausende Kunden und ist Hersteller und Betreiber von innovativen Public und Private Cloud Lösungen. Die dal33t GmbH ist ein international tätiges, inhabergeführtes IT-Unternehmen im Raum Düsseldorf und sucht zurzeit Unterstützung im Bereich:

Software-Entwickler/in (m/w)

an unserem Standort in Düsseldorf, Seestern.

Ihr Profil:

  • Erforderlich (Programmiersprachen): Java
  • Optional (Programmiersprachen): C#
  • Web-Technologie: HTML5, CSS, Bootstrap, Javascript
  • Vertraut mit: Test-Driven Development (JUnit), Agile Development
  • Versionsverwaltungssysteme: Git, SVN, o.ä.
  • Rahmenwerke: Servlets, Hibernate, Apache Velocity
  • Sehr gutes Englisch in Wort und Schrift
  • Weitere Sprachen wünschenswert
  • IDEs: IntelliJ, Eclipse
  • Installer: MSI, NSIS
  • Ticket-Verwaltung: JIRA
  • Hohe Service-Orientierung
  • Überzeugende Kommunikativität
  • Aufgeschlossene, teamfähige und sympathische Persönlichkeit
  • Berufserfahrung 2-5 Jahre

Ihre Aufgaben:

  • Implementierung von neuen Funktionen basierend auf Kundenanforderungen
  • Beseitigung von Fehlern im Produkt bzw. Verbesserung des Programmcodes
  • Mitarbeit in der Qualitätskontrolle
  • Pflege des Continuous Integration Servers (Bamboo) für automatisierte Tests
  • Third-Level-Support von unserem Standort in Düsseldorf, eventuell gelegentlicher Einsatz vor Ort beim Kunden

Es erwarten Sie:

  • Eine junge, motivierte und hochqualifizierte Mannschaft
  • Abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und vielseitige Aufgaben
  • Eigenverantwortliche Tätigkeiten
  • Viel Raum zum Einbringen Ihrer Kenntnisse sowie zum Entfalten Ihrer Fähigkeiten
  • Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten
  • Erfahrungen in neuen Aufgabenbereichen

Richtig bewerben:

Damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können senden Sie diese bitte in Form eines aussagekräftigen PDFs via Email.

Um den Bewerbungsprozess für Sie und uns möglichst effizient zu gestalten sollte Ihre Bewerbung, neben Ihrem Lebenslauf auch Informationen zum frühsten möglichen Arbeitsbeginn und Ihren Gehaltsvorstellungen beinhalten.

Um mehr über unser Unternehmen oder unsere Lösungen herauszufinden, besuchen Sie unsere Webseite: www.powerfolder.com

Vertriebsassistent/in (m/w)

Datum: 07.04.2017

Über die dal33t GmbH / PowerFolder

Die dal33t GmbH mit Sitz in Düsseldorf entwickelt und vertreibt unter der Marke PowerFolder seit 2007 Sync+Share-Lösungen für Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Das mittelständische Unternehmen betreut weltweit tausende Kunden und ist Hersteller und Betreiber von innovativen Public und Private Cloud Lösungen. Die dal33t GmbH ist ein international tätiges, inhabergeführtes IT-Unternehmen in Düsseldorf und sucht zurzeit Unterstützung im Bereich:

Vertriebsassistent/in (m/w)

In Vollzeit oder Teilzeit an unserem Standort in Düsseldorf.

Ihr Profil:

  • Kaufmännische Ausbildung
  • Berufserfahrung 2-5 Jahre
  • Sehr gutes Englisch in Wort und Schrift
  • Weitere Sprachen wünschenswert
  • Erfahrungen im Umgang mit MS Office
  • Erfahrungen im Umgang mit einem CRM
  • Hohe Service-Orientierung
  • Überzeugende Kommunikativität
  • Aufgeschlossene, teamfähige und sympathische Persönlichkeit
  • Technisches Verständnis
  • Erfahrung im Software- / IT-Umfeld wünschenswert
  • Mobilität wünschenswert

Ihre Aufgaben:

  • Neukundengewinnung und –Beratung (Online / Telefon)
  • Vertriebliche Korrespondenz über das Internet
  • Pflege bestehender Partner- und Kundenkontakte
  • Adressen- und Internet-Recherche: Qualifizierung von Leads
  • CRM-Pflege und Dokumentation der Vertriebsaktivitäten
  • Auftragsbearbeitung
  • Erstellung von Angeboten nach Vorgabe
  • Umgang mit einem E-Commerce Shopsystem
  • Zusammenstellung von Infopaketen

Es erwarten Sie:

  • Eine junge, motivierte und hochqualifizierte Mannschaft
  • Abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und vielseitige Aufgaben
  • Eigenverantwortliche Tätigkeiten
  • Viel Raum zum Einbringen Ihrer Kenntnisse sowie zum Entfalten Ihrer Fähigkeiten
  • Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten
  • Erfahrungen in neuen Aufgabenbereichen
  • Flexible Arbeitszeiten

Richtig bewerben:

Damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können senden Sie diese bitte in Form eines aussagekräftigen PDFs via Email.

Um den Bewerbungsprozess für Sie und uns möglichst effizient zu gestalten sollte Ihre Bewerbung, neben Ihrem Lebenslauf auch Informationen zum frühsten möglichen Arbeitsbeginn und Ihren Gehaltsvorstellungen beinhalten.

Um mehr über unser Unternehmen oder unsere Lösungen herauszufinden, besuchen Sie unsere Webseite: www.powerfolder.com

Auszubildender Fachinformatiker/-in für Systemintegration (m/w)

Datum: 07.04.2017

Über die dal33t GmbH

Die dal33t GmbH mit Sitz in Düsseldorf entwickelt und vertreibt unter der Marke PowerFolder seit 2007 Sync- & Share-Lösungen für Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Das mittelständische Unternehmen betreut weltweit tausende Kunden, die Ihre Daten bevorzugt in der eigenen IT-Infrastruktur halten und gleichzeitig von der Produktivität und dem Komfort profitieren, auf diese jederzeit von jedem Gerät aus zugreifen zu können. Dabei unterstützen wir unsere nationalen sowie internationalen Kunden und Partner beratend und praktisch bei der Planung, Umsetzung und Optimierung von hochverfügbaren Cloud Systemen für bis zu 450.000 Benutzer. Zudem betreiben wir eine eigene Cloud mit mehreren tausend Nutzern, deren Wartung und Weiterentwicklung ebenfalls in den Händen unserer IT liegt.

Durch die zahlreichen Integrationsmöglichkeiten unserer Lösungen mit den unterschiedlichsten Hard- und Softwarekomponenten kommen unsere Mitarbeiter tagtäglich in Kontakt mit den neuesten Technologien und haben so die Möglichkeit sich stetig weiterzubilden und sich interessanten Aufgaben zu stellen. Über das Angebot für eine qualifizierte Ausbildung möchten wir gute Zukunftsperspektiven für engagierte Berufseinsteiger und zugleich auf diese Weise hochqualifizierten Nachwuchs für unser Haus schaffen. Wir bieten daher für den 1. August 2017 einen

Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker/-in für Systemintegration

an unserem Standort in Düsseldorf an. Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre.

  • Sie erlernen unter anderem
  • Planen, Installieren und Konfigurieren von komplexen IT-Systemen
  • Netzwerke, Sicherheit und Telekommunikation
  • Anwenderschulung
  • Service, Beratung und Betreuung
  • Fehleranalyse und Störungsbeseitigung
  • Markt- und Kundenbeziehungen
  • Arbeitsorganisation, Projektmanagement, Qualitätssicherung

Ihr Profil

  •  Mindestens Fachhochschulreife oder Abitur
  •  Erste Erfahrung im Umgang mit relevanten IT-Themen
  •  Spaß an Teamarbeit sowie an selbstständiger Problemlösung
  • Sehr gute Englisch-Kenntnisse
  •  Überdurchschnittliche Motivation, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

Unser Angebot

  • Ein Arbeitsplatz in einem etablierten, angesehenen und stetig wachsenden Unternehmen.
  • Ein freundschaftliches Betriebsklima mit hilfsbereiten Kolleginnen und Kollegen.
  • Aktive Einbindung in betriebliche Abläufe, von Anfang an.
  •  Freiraum zur Einbringung und Verwirklichung eigener Ideen, in einem innovativen und technologisch orientierten Team.
  • Entwicklungschancen und Fortbildungsmöglichkeiten.
  • Kontakt mit neusten und unterschiedlichsten Technologien
  • Verantwortung für eigene, dem Ausbildungsstand entsprechende, Aufgabenbereiche.

Um mehr über unser Unternehmen oder unsere Lösungen herauszufinden, besuchen Sie unsere Webseite: www.powerfolder.com
Wenn Sie Fragen zu unserem Ausbildungsangebot haben oder sich bewerben möchten, richten Sie bitte Ihre vollständige,
schriftliche Bewerbung per Email an uns.

Um uns Ihre Bewerbungen zukommen zu lassen, oder bei Fragen zu unseren Stellenausschreibungen benutzen Sie bitte unser

Safe Harbour, Privacy Shield, Trump und die Folgen

 

Als die Europäische Union und die USA im Jahr 2000 die Safe Harbour-Vereinbarung verabschiedeten, war die Erleichterung groß, trat damit doch – trotz aller Kritiken – eine gewisse Rechtssicherheit ein: Endlich konnten personenbezogene Daten legal in die USA übermittelt werden. Nach den Europäischen Datenschutzlinien ist der Datentransfer in Drittstaaten verboten, die über kein dem EU-Recht vergleichbaren Datenschutzniveau verfügen – und das traf auch auf die USA zu.  Was bedeutete: Entweder wäre der Datenaustausch mit einem der wichtigsten Handelspartner der EU über kurz oder lang zum Erliegen gekommen – oder die beteiligten Firmen hätten gegen geltendes Recht verstoßen müssen. Die Safe Harbour-Vereinbarung sollte dieses Dilemma lösen. In den USA tätige Unternehmen konnten sich öffentlich verpflichten, bestimmte Prinzipien des Datenschutzes einzuhalten. Dazu zählt zum Beispiel die Pflicht, die Betroffenen zu informieren, welche Daten erhoben werden und an wen sie weitergegeben werden, aber auch die Möglichkeit, die Daten einzusehen und einer Weitergabe zu widersprechen. Vor allem aber mussten die Firmen versichern, die Daten vor unbefugtem Zugang und Missbrauch zu schützen.

Schon bald aber geriet das Safe Harbour-Abkommen in die Kritik. Es sei „das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht“ – urteilte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein, da den US-Sicherheitsbehörden im Rahmen des USA PATRIOT Acts Zugriff auf alle in den USA gespeicherten Daten gewährt werden muss – auch ohne Benachrichtigung der Dateninhaber.  Nachdem dann 2013 – nach den Enthüllungen Edward Snowdens – die deutschen Datenschutzbeauftragten angekündigt hatten, bis auf weiteres unter Safe Harbour keine Datenexporte in die USA mehr zulassen zu wollen, stimmten ein Jahr später die EU-Abgeordneten für eine Aussetzung des Abkommens, das 2015 vom EuGH dann endgültig gekippt wurde. Aus Sicht des Gerichts war ein angemessenes Datenschutzniveau aufgrund der in den USA herrschenden Rechtspraxis nicht gegeben.

Noch im selben Jahr begannen die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA über ein verbessertes Übereinkommen auf dem Gebiet des Datenschutzrechtes, dem EU-US Privacy Shield. Das sollte besonders die beiden größten Kritikpunkte des EuGH berücksichtigen : Zum einen waren das die als viel zu weitreichend beurteilten Befugnisse der US-Behörden, auch ohne Anlass die Datenströme und die Kommunikation zu überwachen, zum anderen die eingeschränkten Rechte der EU-Bürger in Bezug auf Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. Eile war geboten, denn in der Zeit zwischen Safe Harbour und Privacy Shield waren allein Binding Corporate Rules und die EU Standard-Vertragsklauseln die einzige Möglichkeit für einen rechtlich zulässigen Datentransfer in die USA – dünnes Eis für viele Unternehmen.

Das – mehrfach nachgebesserte – Ergebnis, das im Sommer 2016 verabschiedet wurde,   stand dann am Ende aber doch eher auf wackligen Füßen. Zwar  sah es klarere gesetzliche Grundlagen für Datenzugriffe durch US-Behörden vor, auch waren die zu erfüllenden Kriterien für eine Teilnahme seitens der US-Firmen deutlich strenger, zudem sollten EU-Bürger nun das Recht haben, sich – wie US-Bürger auch – an eine  unabhängige Beschwerdestelle zu wenden, sofern sie das Gefühl haben, dass mit ihren personenbezogenen Daten missbräuchlich umgegangen wird.  Doch so richtig zufrieden waren damit weder Datenschutzorganisationen – die immer noch massive Datenschlupflöcher bemängelten –  noch die EU-Kommission. Die  kündigte dann auch an, regelmäßig ein Auge auf die Einhaltung der Vorgaben werfen zu wollen, um das Privacy Shield gegebenenfalls neu anzupassen oder es sogar wieder ganz aufzuheben.  Denn die ursprüngliche Probleme, die letztendlich das Safe Harbour-Abkommen zu Fall brachten, bestehen grundsätzlich auch weiterhin: Grundpfeiler des Privacy Shield ist weiterhin eine Selbstverpflichtung der teilnehmenden US-Firmen, die aber natürlich auch weiterhin dem US-Recht verpflichtet und den Behörden gegenüber im Zweifelsfall auch auskunftspflichtig sind. Auch sind die möglichen Ausnahmen, in denen die Nutzung der Daten von EU-Bürgern eben doch gestattet sind, so weit gefasst, dass sie eine Massenüberwachung nicht ausschließen. Und auch die Beschwerdestelle für EU-Bürger im US-Außenministerium scheint weder unabhängig noch sonderlich durchsetzungsfähig zu sein. Viele Fragezeichen also und eine fragwürdige  Datensicherheit – die erhoffte Ruhe hat also auch das wacklige Konstrukt Privacy Shield bisher nicht gebracht.

Mit seiner Executive Order vom 25. Januar 2017 zur „Verbesserung der öffentlichen Sicherheit“ hat US-Präsident Trump das Privacy Shield nun sogar praktisch außer Kraft gesetzt. Darin heißt es, dass die Behörden dafür zu sorgen hätten, dass „ihre Datenschutzlinien Personen, die nicht Staatsangehörige der Vereinigten Staaten sind oder gesetzliche ständige Einwohner, vom Schutz des Privacy Act bezüglich ihrer personenbezogenen Daten ausschließen“. Auch wenn er damit in erster Linie wohl die Bürger aus den muslimischen Ländern im Visier hat – und die US-Regierung versicherte, dass sich damit nichts am Privacy-Abkommen geändert habe –  kann die Anordnung durchaus auch so verstanden werden, dass damit die – von der Obama-Regierung noch kurz vor dem Ende der Amtszeit bestätigten – Privilegierung der Bürger anderer Staaten – am Ende doch aufgehoben wird. Auch lässt die Besetzung wichtiger Schlüsselstellen in den USA mit erklärten Gegnern der Abschaffung der US-amerikanischen Massenüberwachung – wie etwa der neue CIA-Direktor Mike Pompeo oder Justizminister Jeff Sessions – durchaus berechtigte Zweifel offen.

Eigentlich wollte die EU-Kommission den Privacy Shield erst im Sommer 2017 wieder auf den Prüfstand holen; doch so viel Zeit wird sie nicht haben, sie muss jetzt handeln. So hat EU-Justizkommissarin Vera Jourová in einem Interview mit Bloomberg Anfang März dann auch angekündigt, das Abkommen unverzüglich außer Kraft setzen zu wollen, falls die US-Regierung sich nicht an ihre Versprechen halten werde. Das fordern auch die Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und Human Rights Watch, sehen sie doch die Rechte europäischer Bürger durch das Trump-Dekret eingeschränkt.

Was also ist zu tun? Eine erneute Nachbesserung scheint wenig aussichtsreich. Die gängige Rechtspraxis und der neue Kurs in den USA lassen weniger denn je darauf hoffen, dass das US-amerikanische Datenschutzniveau in absehbarer Zeit die Vorgaben aus der EU erfüllen wird und noch weniger, dass die Daten aus der EU vor den massiven Zugriffen der US-Behörden sicher sein werden.  Daten, die im Falle eines Handelskriegs gar gegen die europäischen Firmen eingesetzt werden könnten.

Natürlich können die europäischen Firmen auch wieder – wie schon vor Safe Harbour und vor dem Privacy Shield – auf die Standardvertragsklauseln setzen, also mit ihren amerikanischen Partnern einen Vertrag abschließen, der den von der EU-Kommission verabschiedeten Standardvertragsklauseln entspricht. Doch ist deren Zukunft ungewiss. Bereits im Mai 2016 wurden erste Verfahren beim EuGH zur Prüfung der Zulässigkeit angestrebt. Derzeit lässt die irische Datenschutzaufsichtsbehörde klären, ob die besagte Klauseln überhaupt noch rechtskonform sind. Dünnes Eis also.

Die langfristig einzig praktikable und wirklich sichere Lösung scheint zu sein, die teilweise hochsensiblen Daten gar nicht erst in die USA zu schicken, sondern sie im EU-Raum zu speichern. Ein Weg, den inzwischen auch immer mehr US-Unternehmen wie etwa Microsoft anbieten, indem sie für ihre kürzlich eingerichtete Deutschland Cloud T-Systems als Datentreuhänder einsetzen – und die Daten damit dem Zugriff US-amerikanischer Behörden und Sicherheitsdienste entziehen. Aber auch rein deutsche Cloud-Dienste, die den deutschen Datenschutzgesetzen unterliegen und die Daten auf Servern in Deutschland speichern  – wie zum Beispiel der File Sync&Share Spezialist dal33t GmbH mit seiner PowerFolder-Lösung – oder die Wortmann AG mit ihrem TERRA Drive sind eine probate Möglichkeit für EU-Unternehmen, nicht erneut Gefahr zu laufen, den Boden der Rechtssicherheit zu verlassen und ihre Daten einem Zugriff mit ungewissen Folgen auszusetzen. Und im europäischen Ausland gibt es inzwischen ebenfalls ausreichend nationale Lösungen, wie etwa Belsoft in der Schweiz oder  Factor-y in Italien.

Denn die europäischen Firmen sind letztendlich für die Rechtmäßigkeit ihrer Datentransfers selbst verantwortlich. Bei etwaigen Verstößen müssen sie den Kopf hinhalten. Und das könnte ein hoher Preis sein.

 

 

 

 

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